I. Förderungsgrundsätze
Der Förderverein Wirtschafts- und Rechtswissenschaften e.V. hat die ideelle und finanzielle Förderung der Lehr- und Forschungstätigkeit sowie der Praxiskontakte an der Fakultät II im Bereich der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften zum Ziel. Förderfähig im Sinne des Vereinszwecks sind insbesondere:
- Projekte und Maßnahmen, die den Stakeholdern des Fördervereins, nämlich Studierenden, Forschenden und Unternehmen, zugutekommen,
- speziell Initiativen, die die interne und/oder übergreifende Vernetzung der genannten Stakeholdergruppen fördern
- sowie Maßnahmen, die das Ansehen der Oldenburger Wirtschafts- und Rechtswissenschaften in der Öffentlichkeit verbessern.
II. Finanziell unterstützte Maßnahmen
Der Förderverein unterstützt finanziell, jedoch nicht organisatorisch, Maßnahmen und Projekte, die dem Vereinszweck dienen. Dies umfasst zum Beispiel:
- Absolventenfeiern der Studierenden eines Jahrgangs des Departments für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften inklusive der Auszeichnung und Prämierung der gemessen an den erreichten Noten besten Studierenden,
- Exkursionsseminare der Studierenden im Rahmen ihrer wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Studien,
- wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Veranstaltungen und Vorträge an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, wie z.B. Forschungskolloquien oder wissenschaftliche Konferenzen
- sowie Veranstaltungen mit dem Ziel der Vernetzung, des Wissenstransfers und der gegenseitigen Inspiration von Studierenden, Forschenden und Unternehmen.
III. Finanziell nicht unterstützte Maßnahmen
Grundsätzlich werden keine Zuschüsse gewährt für:
- Personalkosten,
- Druckkostenzuschüsse für Publikationen,
- bereits begonnene oder durchgeführte Maßnahmen
- sowie anderweitig, insbesondere universitätsintern, vollumfänglich förderfähige Maßnahmen.
IV. Anforderungen an die Antragstellung
- Antragsteller*innen müssen Mitglied im Förderverein Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg e.V. sein.
- Der Antrag auf Förderung muss das ausgefüllte Antragsformular, eine präzise Projekt- bzw. Maßnahmenbeschreibung sowie die gewünschte Fördersumme umfassen.
- Förderanträge sind stets vor Beginn der Durchführung der Maßnahme oder des Projektes einzureichen. Dabei muss ein verbindlicher Zeitrahmen für die Durchführung des Projekts festgelegt werden. Bei einer späteren Durchführung verfällt die Förderzusage, und eventuell bereits ausgezahlte Mittel sind zurückzuzahlen.
- Über den Förderantrag wird durch Vorstandsbeschluss entschieden. Sollte ein Mitglied des Vorstands einen Förderantrag stellen, ist dieses Mitglied von der Beratung und Beschlussfassung zu dem Antrag ausgeschlossen.
- Durch Vorstandsbeschluss wird auch die Fördersumme festgelegt, die stets nur unter Vorbehalt zugesagt wird. Voraussetzung zur Auszahlung ist stets die Sicherung der Gesamtfinanzierung der Maßnahme. Bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach Vorlage aller Belege und Rechnungen.
Stand: 09/2024
Unsere Förderrichtlinien finden Sie auch hier noch einmal zum Download: Förderrichtlinien Förderverein WiRe
Sie möchten einen Antrag auf Förderung an den Förderverein Wirtschafts- und Rechtswissenschaften richten? Dann verwenden Sie bitte hierfür unser Formular und reichen dieses per E-Mail an info@foerderverein-wire.de bei uns ein.